In allen Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern werden Betriebsräte gewählt. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz. Das heißt: Es kann nicht nur ein Betriebsrat gewählt werden. Sondern es ist Euer gutes Recht, einen Betriebsrat zu wählen beziehungsweise einen Betriebsrat zu gründen!
Betriebsräte werden alle vier Jahre im gleichen Zeitraum - von März bis Mai - gewählt. Die Wahlen finden während der Arbeitszeit statt. Wenn im Betrieb noch keine Interessenvertretung besteht, kann jederzeit eine Wahl durchgeführt werden.