Mehr Wert mit Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist auch in deinem Betrieb möglich!

Tarifverträge sorgen für klare, verbindliche und faire Arbeitsbedingungen – vom Entgelt über Arbeitszeiten bis zu Urlaub und Sonderzahlungen. Dort, wo Tarifverträge gelten, profitieren Beschäftigte von regelmäßigen Entgelterhöhungen, gerechten Entgeltsystemen und einem verlässlichen Gesamtpaket aus Arbeitszeit, Urlaub und Zusatzleistungen.

Doch Tarifverträge entstehen nicht von selbst: Sie kommen nur zustande, wenn die IG Metall im Betrieb stark genug ist und das Mandat der Beschäftigten hat. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass auch in deinem Betrieb bessere Bedingungen gelten – transparent, verlässlich und durchsetzungsstark.

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel. 
Aber sie sind möglich, wenn wir sie gemeinsam anpacken.

Wenn du mehr erfahren möchtest oder dich in deinem Betrieb auf den Weg machen willst, um einen Tarifvertrag durchzusetzen, dann melde dich bei unserem Kollegen Steffen Kreisl.
 
Portrait Steffen Kreisl

Steffen Kreisl

Metall- und Elektroindustrie, Branchenarbeit IT, Engineering

+49160/5331246

Was bedeutet Tarifbindung?

Die Tarifbindung ist im Tarifvertragsgesetz unter Paragraf 3 geregelt. „Tarifgebunden“ ist demnach der Arbeitgeber, der Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist. Und der Arbeitnehmer, der einer Gewerkschaft angehört. Sind beide tarifgebunden, sind sie auch an die gültigen Tarifverträge „gebunden“, die der Arbeitgeberverband und die zuständige Gewerkschaft aushandeln. Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Tariflohn zahlen sowie Urlaub, Weihnachtsgeld und andere tarifliche Leistungen gewähren. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss im Gegenzug in der vereinbarten Arbeitszeit die Tätigkeit und Leistung erbringen, für die sie oder er bezahlt wird. Vom Tarifvertrag abweichen kann der tarifgebundene Arbeitgeber bei der Bezahlung eines Beschäftigten nur dann, wenn zum Beispiel die Vergütung gleich oder besser geregelt ist als das Tarifentgelt.

Auch wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die tariflichen Leistungen freiwillig gewährt - einen rechtlichen Anspruch darauf haben grundsätzlich nur die Beschäftigten, die Mitglied der vertragsabschließenden Gewerkschaft sind.

Wer beschließt die Forderungen?

Mitglieder, Vertrauensleute und Betriebsräte diskutieren in Betrieben und Versammlungen zunächst ihre Forderungen. Diese fließen in die regionalen Tarifkommissionen ein, werden dort beraten und als Tarifforderung beschlossen. Anschließend bestätigt der IG Metall Vorstand die Tarifforderung. In die Tarifkommissionen werden Mitglieder aus den Betrieben entsandt. In der Regel kündigt die IG Metall gegenüber dem Arbeitgeberverband vorher bestehende Tarifverträge. In der Metall- und Elektroindustrie übermittelt die IG Metall zum Beispiel vier Wochen vor Ablauf des Tarifvertrages die Forderungen dem Arbeitgeberverband.

Wie kommt es zu Warnstreiks und Streiks?

Aktionen und Warnstreiks während einer Tarifrunde sind notwendig. Die Belegschaften signalisieren damit den Arbeitgebern, dass sie sich zu den Tarifforderungen bekennen. Gleichzeitig erzeugen sie den nötigen gewerkschaftlichen Druck, um gute Tarifstandards durchzusetzen. 

In Deutschland dürfen nur Gewerkschaften zu einem legalen Streik oder Warnstreik aufrufen. Wende dich also unbedingt an deine IG Metall, wenn du unsicher bist, ob du streiken darfst.

Tarifvertrag verhandeln und abschließen

Die Mitglieder der Tarifkommission bilden eine Verhandlungskommission. Diese ist die Verhandlungspartei der IG Metall gegenüber dem Arbeitgeber(-verband). Die Verhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie beginnen beispielsweise zwei Wochen vor Ablauf des Tarifvertrages.

Beide Tarifparteien erreichen in Verhandlungen ein Verhandlungsergebnis und stimmen zu. Die Tarifkommission nimmt das Verhandlungsergebnis an. Am Ende steht der neue Tarifvertrag, der durch die IG Metall unterschrieben wird.