Im BetrVG werden insbesondere im § 87 die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates geregelt. Viele der darin geregelten Mitbestimmungsgründe liegen auf der Hand und sind für geschulte BR-Mitglieder bekannt. Doch manchmal verstecken sich hinter den offensichtlichen Themen noch weitere Möglichkeiten für Betriebsräte, um ihre Mitbestimmung, wenn nicht unmittelbar, dann aber doch mittelbar herzuleiten. Beispielsweise, in dem ein zu regelndes Thema mit einem eindeutig mitbestimmungspflichtigen Thema verbunden wird. In unserem Online-Snack zeigen wir auf, wo sich in den Nischen des BetrVG solchen Möglichkeiten für euch verstecken.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 05.06.2025 - 05.06.2025 | KA0022325WEB | Verfügbar |